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Die Bundesregierung hat beschlossen, die Ausnahmen im Energie- und Stromsteuergesetz (Ökosteuer) bis Ende 2022 zu verlängern. Im Gegenzug müssen Unternehmen Vorgaben zur Energieeffizienz erfüllen und ein Energiemanagementsystem (EMS) einführen. Der sogenannte Spitzenausgleich bei den Steuern auf Strom und fossile Brennstoffe soll Belastungen aus Rentenbeiträgen abfedern. Er war im Jahr 1999 mit der Ökosteuerreform eingeführt worden.

Produktbeschreibung
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Ausnahmen im Energie- und Stromsteuergesetz (Ökosteuer) bis Ende 2022 zu verlängern. Im Gegenzug müssen Unternehmen Vorgaben zur Energieeffizienz erfüllen und ein Energiemanagementsystem (EMS) einführen. Der sogenannte Spitzenausgleich bei den Steuern auf Strom und fossile Brennstoffe soll Belastungen aus Rentenbeiträgen abfedern. Er war im Jahr 1999 mit der Ökosteuerreform eingeführt worden.

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