Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung), Sprache: Deutsch, Abstract: In der deutschsprachigen Literatur wurden bisher überwiegend rein steuerrechtlich geprägte, einperiodische Rechtsformvergleiche publiziert, die nur einen groben Überblick über die Vorteilhaftigkeit von GmbH oder Einzelunternehmen nach der Steuerreform bieten. Je nach Betrachtungsweise und Prämissen wurden hier bereits die unterschiedlichsten Lösungen veranschaulicht. Mehrperiodische Vergleichsrechnungen wurden nur ausnahmsweise angestellt (anhand des European Tax Analyzers - ein Computersimulationsprogramm). Häufig findet man Publikationen über den Einfluss der Körperschaftsteuersenkung auf die Höhe von GmbH-Geschäftsführerbezügen mit durchwegs brauchbaren Entscheidungshilfen. Auch in diesen Berechnungen wurde meist von (verhältnismäßig) hohen und sicheren Gewinnerwartungen ausgegangen. Untersuchungen zur Vorteilhaftigkeit von Rechtsformen über mehrere Perioden mit unsicheren Gewinnerwartungen liegen bislang noch nicht vor. Für die Wahl der optimalen Rechtsform sind eine Reihe verschiedener Entscheidungskriterien maßgeblich. Diese können quantifizierbar (z.B. die Steuerbelastung) oder nicht quantifizierbar (z.B. risikopolitische Überlegungen) sein. Mitunter vorentscheidend sind die Unternehmensgröße und die Art der Unternehmenstätigkeit. Vor allem bei Klein- und Mittelbetrieben spielt - neben dem risikopolitischen Aspekt - die Steuerbelastung trotz zahlreicher außersteuerlicher Bestimmungsfaktoren oft eine dominante Rolle. Im vorliegenden Beitrag werden nun folgende quantitative Vergleiche zwischen einer GmbH und einem Einzelunternehmen angestellt: . Thesaurierende GmbH vs. Einzelunternehmen mit Inanspruchnahme der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne gem. § 11a EStG . Ausschüttende GmbH vs. Einzelunternehmen bei Entnahme der Gewinne Das Hauptaugenmerk wird hierbei auf die Endvermögen bzw. Konsummöglichkeiten gelegt. Als Nebenbedingungen werden auch die Steuer- und Gesamtabgabenbelastungen der Varianten dargestellt.
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