Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Energietechnik, Note: 1,3, Hochschule Deggendorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Sicherstellung einer zuverlässigen, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Da Deutschland auf europäischer sowie als auch auf internationaler Ebene Führend in Sachen Energie-, Klima- und Umweltschutz ist und dies noch weiter voran treiben möchte, hat Bundesregierung den Entwurf eines Energiekonzepts vorgelegt. Aus diesem Entwurf geht hervor, dass im Jahr 2050 die erneuerbaren Energieträger den Hauptanteil in einem Energiemix der Zukunft bei gleichbleibendem Niveau übernehmen sollen. Mit dem Konzept formuliert die Bundesregierung Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung und beschreibt erstmalig den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung sollen bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 40 % und entsprechend der Zielformulierung der Industriestaaten bis 2050 um mindestens 80% reduziert werden. Die Prozentangaben sind jeweils bezogen auf das Jahr 1990 in dem die Grundlagen für eine Welt mit erneuerbaren Energien, wie sie z.B. mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geschaffen wurden. Die Regierung strebt bis 2020 einen Rückgang des Primärenergieverbrauchs gegenüber dem Jahr 2008 um 20 % und sogar bis 2050 um 50 % an. Dieses Vorhaben erfordert eine Steigerung der Energieproduktivität um 2,1 % pro Jahr. Die Kosten die für eine derartige Veränderung des Energiehaushalts sorgen sollen werden sich auf 20 Mrd. Euro jährlich beziehen, nach Angaben der Regierung. Ein zentraler Schwerpunkt den die Regierung ansteuert ist die Sanierung des Gebäudebestands. Hier muss es der Regierung gelingen, die derzeitige Sanierungsrate um ca. das Doppelte zu erhöhen. Auf die Lasten des Gebäudebereichs fallen rund 40% des deutschen Endenergieverbrauchs und ein Drittel der 〖CO〗_2-Emissionen. Drei Viertel des Altbaubestandes wurde noch vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1979 errichtet. Diese Gebäude weisen meist noch die gleichen Eigenschaften der Gebäudehülle auf die zum Erbauungszeitpunkt üblich war. Auch die Anlagentechnik ist nicht dem heutigen Stand der Technik angepasst. Aus diesem Grund ist die wichtigste Maßnahme die energetische Sanierung des Gebäudebestands voran zu treiben. Nur so kann der Verbrauch an fossilen Energieträger nachhaltig vermindert werden, da die fossilen Ressourcen über kurz oder lang dem Ende hin zu neigen.