Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020). Es bringt auch für Energieausweise viele Neuerungen. Das Praxisbuch geht detailliert darauf ein, z.B.:
- Ausstellungsberechtigung: Das Gesetz regelt, wer Energieausweise für Neubauten und bei Änderungen im Baubestand ausstellt. Bisher bestimmte dies das Baurecht des Bundeslandes.
- Energieausweismuster: Die EnEV regelte die Darstellung der Energieausweise in ihren Anlagen. Das GEG lagert die Muster aus. So können sie auch späteren Versionen des Gesetzes dienen.
- Gebäudeangaben: Im Energieausweis dokumentiert die Treibhausgasemission zusätzlich die Klimafreundlichkeit. Aussteller geben auch die Anzahl der inspektionspflichtigen Klimaanlagen und Termine für die Überprüfung an.
- Immobilienmakler: Sie legen den Energieausweis bei Verkauf und Neuvermietung den Interessenten vor und übergeben ihn nach Vertragsabschluss. Zudem veröffentlichen Sie in ihren Anzeigen die verpflichtenden Angaben aus dem Energieausweis.
- Bußgeld und Kontrolle: Aussteller müssen vorsichtig mit den Eingabedaten sein. Das Gesetz regelt, was als ordnungswidrig gilt, und bestimmt die Höhe der Bußgelder.
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