Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Fachhochschule Trier - Umwelt-Campus, Standort Birkenfeld, Veranstaltung: Jura - Öffentliches Recht / Energierecht / Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der politisch forcierte massive Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) wird gem.§ 1 Abs. 2 EEG weiter verstärkt. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil EE in der Stromversorgung auf mindestens 35 Prozent bis spätestens 2020, 50 Prozent bis spätestens 2030, 65 Prozent bis spätestens 2040 und letztlich 80 Prozent bis zum Jahre 2050 zu erhöhen und diese Strommenge in das Elektrizitätsversorgungssystem zu integrieren. Gerade diese Systemintegration der fluktuierenden Strommengen aus Sonne (solare Strahlungsenergie) und Wind (Windenergie) stellen das Elektrizitätsversorgungssystem vor große Herausforderungen. Zur Systemstabilität muss das Elektrizitätsnetz eine ständig gleichbleibende Frequenz von etwa 50 Hertz aufweisen. Diese Frequenz kann nur gehalten werden, wenn die Summe der Stromeinspeisung der Summe der Stromentnahme aus dem Netz entspricht. Strom wird folglich im selben Moment verbraucht, in dem er erzeugt wird (zeitgleiche Entnahme). Dieses seit Jahrzehnten bestehende und funktionierende System der Stromversorgung wird durch den weiter fortschreitenden Ausbau der EE vor immense Probleme gestellt. Sonne und Wind orientieren sich nicht an der Stromnachfrage, sondern an den Witterungsverhältnissen, welche in erster Linie von der Natur abhängig sind. Der Netzausbau kann jedoch nur das räumliche Problem der fehlenden Netzkapazitäten lösen, nicht das zeitliche Problem der fehlenden Stromnachfrage. Entgegen diesem zeitlichen Problem erfordert der Ausbau der EE mittelfristig eine entsprechende Menge an Stromspeichern, die Stromüberschüsse aufnehmen und zeitlich verzögert wieder abgeben können. Daneben können kurzfristige Netzschwankungen ausgeglichen werden, um eine ständige Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Durch das von der Bundesregierung im September 2010 vorgelegte Energiekonzept und das ergänzende Eckpunktepapier zur Energiewende vom Juni 2011 wird politisch die Erkenntnis anerkannt, dass künftig Stromspeicher eine wichtige Rolle für die Sicherstellung der von Stromimporten möglichst unabhängigen Stromversorgung übernehmen sollen. Die vorliegende Bachelor-Thesis versucht das teilweise erheblich novellierte "Recht der Energiespeicherung" näher zu analysieren und die Bedeutung der Stromspeicherung für die Energieversorgung zu verdeutlichen. Dabei konzentriert sich die Analyse besonders auf die Fördermöglichkeiten der Energiespeicher und weitere Anreize zur Errichtung und Betrieb von Speichern.
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