Mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags kam auch den Grundrechten eine stärkere Bedeutung zu; seitdem wird der Grundrechtecharta der gleiche Rechtswert wie den EU-Verträgen beigemessen. Vor diesem Hintergrund analysiert der vorliegende Band, ob das aktuelle Schutzniveau der Grundrechte im Kronzeugenverfahren unter die anerkannten Normen der EMRK fällt. Es kann gezeigt werden, dass das Kronzeugenverfahren nicht vollständig mit den Grundrechten vereinbar ist, woraufhin ein alternatives Programm vorgestellt wird, das ein effizientes Kronzeugenprogramm mit dem Schutz der Grundrechte in Einklang bringen kann.
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