In den 80er und 90er Jahren standen für die Unternehmen Diversifizierungsstrategien im Vordergrund ihrer Investitionstätigkeit. Diese Strategie wurde in den letzten Jahren jedoch immer mehr aufgegeben und viele Unternehmen besannen sich zurück auf ihre ursprünglichen Kernkompetenzen. Konzerngesellschaften, die nicht mehr in das Portfolio passten, wurden ganz oder teilweise veräußert. Diese Arbeit befasst sich mit der Bilanzierung dieser Anteilsverkäufe im Konzernabschluss nach IFRS. Bei Behandlung des Themas wird zwischen der vollständigen Veräußerung eines Konzernunternehmens (Entkonsolidierung) und der nur teilweisen Veräußerung der Anteile mit Wechsel der Konsolidierungsmethode (Übergangskonsolidierung) unterschieden. Fragen der Übergangskonsolidierung ergeben sich auch aus dem Aufwärtswechsel einer Beteiligung, also dem Zukauf von Anteilen. Dieser Fall ist jedoch nicht Gegenstand dieser Arbeit, vielmehr konzentriert sich die Arbeit auf den Fall des Abwärtswechsels. Fragestellungen der Ent- und Übergangskonsolidierung ergeben sich, da Konzern- und Einzelabschluss voneinander abweichen. Deshalb wird untersucht, wie sich der Entkonsolidierungserfolg im Konzernabschluss gegenüber dem Veräußerungserfolg im Einzelabschluss unterscheidet und wie er sich ermitteln lässt. Wichtig ist auch die Frage, wie ein abgehender Geschäftswert zu behandeln ist, da dieser im Rahmen der Erstkonsolidierung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und eventuell nur ein Teil dieser Einheit abgeht. Zusätzlich können sich Einzelfragen aus dem Vorhandensein von Minderheiten ergeben, welche in dieser Arbeit diskutiert werden. Schließlich ist der Fall einer nicht vollständigen Veräußerung der Anteile in der Praxis bedeutend, da es dann unter Umständen zu einem Wechsel der Konsolidierungsmethode kommen muss. In diesem Zusammenhang wird in dieser Arbeit untersucht, wann es zu einem Wechsel der Konsolidierungsmethode kommt und wie dieser zu erfolgen hat. Insbesondere soll auch untersucht werden, inwiefern die Regelungen des IFRS 5 im Rahmen der Ent- und Übergangskonsolidierung anwendbar sind. Schließlich ergeben sich Probleme für die Rechnungslegenden aus der Dynamik der IFRS. Im Rahmen der Ent- und Übergangskonsolidierung sind die ED IFRS 3 und ED IAS 27 bedeutend und werden in dieser Arbeit näher betrachtet.
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