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Projektarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich VWL - Sonstiges, Note: 1,7, Fachhochschule Düsseldorf, Veranstaltung: Projektseminar Thesis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit geht der Frage nach, ob eine Enteignung grundsätzlich zulässig sein kann und darüber hinaus zu einer Entspannung der prekären Situation des Wohnungsmarktes beitragen kann. Vor diesem Hintergrund wird die Wohnungsknappheit und der Immobilienmarkt in Ballungszentren genauer betrachtet und exemplarisch am Berliner Wohnraum dargestellt. Die Betrachtung erfolgt hierbei primär aus einer volkswirtschaftlichen- und…mehr

Produktbeschreibung
Projektarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich VWL - Sonstiges, Note: 1,7, Fachhochschule Düsseldorf, Veranstaltung: Projektseminar Thesis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit geht der Frage nach, ob eine Enteignung grundsätzlich zulässig sein kann und darüber hinaus zu einer Entspannung der prekären Situation des Wohnungsmarktes beitragen kann. Vor diesem Hintergrund wird die Wohnungsknappheit und der Immobilienmarkt in Ballungszentren genauer betrachtet und exemplarisch am Berliner Wohnraum dargestellt. Die Betrachtung erfolgt hierbei primär aus einer volkswirtschaftlichen- und rechtlichen Perspektive, sowohl auch politische Betrachtungsweisen eine Rolle spielen. Die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt in Deutschland, insbesondere in Ballungsgebieten wie Berlin sorgt zunehmend dafür, dass einkommensschwächere Haushalte keinen bezahlbaren Wohnraum finden können. Die Mietpreise auf dem Berliner Wohnungsmarkt stiegen allein in den Jahren 2013 bis Ende 2018 um insgesamt 25%. Die Schwierigkeiten des Wohnungsmarktes sorgen bei Mietern und Wohnungssuchenden für Unmut und daraus resultierend für Forderungen nach Eingriffen der Politik und Gesetzgebung in den Wohnungsmarkt, beispielsweise mittels Enteignung, Mietdeckeln und Vorkaufsrechten. Im Fokus der Überlegungen steht die Frage, ob eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG ein wirkungsvolles Instrument sein kann, um eine Entspannung auf dem Berliner Wohnungsmarkt herbeizuführen. Auch wenn ein Gesetz zur Vergesellschaftung grundsätzlich die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen kann und den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG wahrt, bleibt weiterhin fraglich welche Bemessungsgrundlage für etwaige Entschädigungszahlungen an enteignete Immobilienbesitzer angesetzt wird. Die Kosten einer solchen Enteignung bewegen sich im mittleren zweistelligen Millionenbereich, so dass die Frage aufkommt, mit welchen finanziellen Mitteln des Staatshaushaltes dies finanziert werden soll. Die deutsche Wirtschaftsordnung gleicht der eines Sozialstaates auch wenn dies im Grundgesetzt nirgends explizit verankert ist. Enteignungen und Vergesellschaftungen sind per Gesetz zwar implementiert, wurden bis dato jedoch nicht angewandt. Können nicht auch die Mietpreisbremse, Vorkaufsrechte und Mietendeckel Abhilfe schaffen?