Die Praxis der Europäischen Kommission, Veräußerungszusagen nunmehr auch im Kartellverfahrensrecht anzunehmen, hat die Debatte um die Zulässigkeit und Sinnhaftigkeit von Entflechtungen im Kartellrecht neu entfacht. Mit der Angleichung von § 32 Abs. 2 GWB an Art. 7 VO 1/2003 durch die achte GWB-Novelle und der diskutierten, letztlich aber nicht erfolgten Einführung einer objektiven Entflechtung hat die Problematik auch im deutschen Recht an Bedeutung gewonnen. Vor diesem Hintergrund dient die vorliegende Untersuchung dazu, die rechtlichen Voraussetzungen für Entflechtungen als Abhilfemaßnahmen zu formulieren. Anhand der gesetzlichen Vorschriften sowie der Behörden- und Rechtsprechungspraxis zu Abhilfemaßnahmen wird herausgearbeitet, welche Anforderungen an den Einsatz von Entflechtungen als Rechtsfolge im Missbrauchsrecht zu stellen sind. Als Ausgangspunkt werden Entflechtungen von Unternehmen mit Einzelmarktbeherrschung untersucht. Wie die Diskussion im Rahmen der Sektoruntersuchung Kraftstoffe gezeigt hat, werden strukturelle Maßnahmen jedoch auch für Oligopole in Erwägung gezogen. Aufgrund der Besonderheiten des Missbrauchs einer kollektiv marktbeherrschenden Stellung wird deshalb auch auf die rechtlichen Voraussetzungen für die Entflechtung von marktbeherrschenden Oligopolmitgliedern eingegangen.
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