13,99 €
Statt 17,95 €**
13,99 €
inkl. MwSt.
**Preis der gedruckten Ausgabe (Broschiertes Buch)
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
13,99 €
Statt 17,95 €**
13,99 €
inkl. MwSt.
**Preis der gedruckten Ausgabe (Broschiertes Buch)
Sofort per Download lieferbar

Alle Infos zum eBook verschenken
payback
0 °P sammeln
Als Download kaufen
Statt 17,95 €****
13,99 €
inkl. MwSt.
**Preis der gedruckten Ausgabe (Broschiertes Buch)
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
Jetzt verschenken
Statt 17,95 €****
13,99 €
inkl. MwSt.
**Preis der gedruckten Ausgabe (Broschiertes Buch)
Sofort per Download lieferbar

Alle Infos zum eBook verschenken
payback
0 °P sammeln
  • Format: ePub

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Fachhochschule Bielefeld, Veranstaltung: Seminar zu Personal, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Entgeltumwandlung wurde erst 1999, nach dem Rentenreformgesetz, als Form der betrieblichen Altersversorgung in das Betriebsrentengesetz aufgenommen. Doch auch davor wurde sie bereits von Unternehmen und Arbeitnehmern genutzt und war Gegenstand der Rechtsprechung.1 Sie existiert bereits seit 1975 und wurde u.a. als "Barlohnverzicht", "Deferred Compensation" oder "Gehaltsumwandlung" bezeichnet. Ab dem 1.1.2002…mehr

  • Geräte: eReader
  • ohne Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 0.29MB
Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Fachhochschule Bielefeld, Veranstaltung: Seminar zu Personal, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Entgeltumwandlung wurde erst 1999, nach dem Rentenreformgesetz, als Form der betrieblichen Altersversorgung in das Betriebsrentengesetz aufgenommen. Doch auch davor wurde sie bereits von Unternehmen und Arbeitnehmern genutzt und war Gegenstand der Rechtsprechung.1 Sie existiert bereits seit 1975 und wurde u.a. als "Barlohnverzicht", "Deferred Compensation" oder "Gehaltsumwandlung" bezeichnet. Ab dem 1.1.2002 steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Entgeltumwandlung zu. Dieser Anspruch wurde im Zuge des Altersvermögensgesetzes (AVmG) eingeführt und durch Art. 9 AvmG mit §1a BetrAVG in das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung eingefügt.2 Neben den bisherigen drei Formen der Altersversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, private Altersversorgung) hat der Gesetzgeber damit eine Mischform zwischen privater und betrieblicher Altersversorgung geschaffen. Die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung wurde damit erheblich aufgewertet. Hintergrund dieser Neuregelung ist auch das Bestreben, dem demographischen Wandel im Arbeitsleben Rechnung zu tragen. Die gesetzlichen Sicherungssysteme werden aufgrund zunehmender Lebenserwartung und geringer Geburtenrate nicht mehr in der Lage sein, ohne einen explosionsartigen Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge eine hinreichende Altersversorgung sicherzustellen. Der Gesetzgeber hat daher das gesetzliche Rentenniveau abgesenkt. Um dies zu kompensieren, wurden steuerliche Vorschriften zur Begünstigung von privaten Altersvorsorgeverträgen und der betrieblichen Altersversorgung geschaffen. Damit gilt die sog. "Riester-Rente" auch für die Entgeltumwandlung nach §1a BetrAVG.3 Im Folgenden soll zunächst gezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf Entgeltumwandlung geltend gemacht werden kann. Die individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Anforderungen an eine Entgeltumwandlungsvereinbarung werden erläutert. Insbesondere die Möglichkeiten der Tarifvertragsparteien durch eine Entgeltumwandlungsklausel von den Bestimmungen des §1a BetrAVG abzuweichen werden beleuchtet. Anschließend werden die verschiedenen Durchführungswege der Entgeltumwandlung aufgezeigt und schließlich hinsichtlich ihrer Förderungsfähigkeit behandelt.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.