Seit dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung Entlassmanagement zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zum 01.10.2017 entfalten die gesetzlichen Regelungen zum Entlassmanagement gem. § 39 Abs. 1a SGB V ihre volle Wirkung. Dennoch bleiben in der praktischen Umsetzung zahlreiche Einzelfragen offen, denen sich das WQerk systematisch annähert.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.