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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,3, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beruhen in der Regel immer auf denselben Strukturen: die Kooperation beider Parteien erfolgt, da ein bestimmtes Ziel gemeinsam besser erreicht werden kann, als durch eine Instanz alleine. Damit eine so genannte Delegationsbeziehung funktionieren kann und um bestmögliche Handlungen beider Kooperationspartner sicherzustellen, werden Arbeitsverträge geschlossen. Um einen solchen Vertrag für den…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,3, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beruhen in der Regel immer auf denselben Strukturen: die Kooperation beider Parteien erfolgt, da ein bestimmtes Ziel gemeinsam besser erreicht werden kann, als durch eine Instanz alleine. Damit eine so genannte Delegationsbeziehung funktionieren kann und um bestmögliche Handlungen beider Kooperationspartner sicherzustellen, werden Arbeitsverträge geschlossen. Um einen solchen Vertrag für den Arbeitnehmer attraktiv zu gestalten, muss dieser in erster Linie anreizkompatibel sein. Abgegrenzt von zahlreichen, sowohl materiellen als auch immateriellen Anreizen, wird sich diese Seminararbeit mit einem sehr bewährten Anreizmechanismus beschäftigen: der Entlohnung. Es soll gezeigt werden, dass die Entlohnung bereits vor Vertragsabschluss zwischen Arbeitgeber und potenziellem Arbeitnehmer als ein wertvolles Instrument zur Aufdeckung von Informationen fungieren kann. Es wird im Folgenden besonders darauf eingegangen, auf welche Weise dies geschieht. Die Personalauswahl, und damit die Besetzung offener Stellen im Unternehmen, bildet einen wichtigen und grundlegenden Teil der Personalwirtschaft. Der anzunehmende Aspekt, dass Bewerber vor Vertragsabschluss in der Regel bezüglich ihrer eigenen Fähigkeiten besser informiert sind als der Arbeitgeber, stellt sich für diesen bei der Auswahl des künftigen Arbeitnehmers als Kernproblem dar. Er selbst kann ausschließlich auf bereits erworbene Arbeitszeugnisse und andere Qualifikationen der Bewerber zurückgreifen, welche ihm bis dahin lediglich schriftlich vorliegen. [...]