Jens Gerlach legt dar, dass sich Ermessen, Beurteilungsspielraum und planerische Gestaltungsfreiheit aus rechtstheoretischer und verfassungsrechtlicher Sicht als einheitlicher Entscheidungsspielraum der Verwaltung ansehen und behandeln lassen. Die Frage, inwieweit sich Entscheidungen der Verwaltung gegenüber gerichtlichen Kontrollbefugnissen durchsetzen können, beschäftigt Rechtsprechung und Rechtswissenschaft seit Jahrzehnten. Mit dem Vergaberecht hat sie ein noch junges Rechtsgebiet gefunden, in dem sie eine besondere Verunsicherung schafft. Warum eröffnen sich der Verwaltung ausgerechnet bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besonders viele Entscheidungsspielräume? Die Lehre vom einheitlichen Entscheidungsspielraum der Verwaltung ist in der Lage, das Phänomen der Entscheidungsspielräume auch im Vergaberecht zu erklären, vergaberechtliche Spielräume zuverlässig aufzuspüren und der juristischen Praxis Maßstäbe für die Ausfüllung dieser Spielräume an die Hand zu geben.
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