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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: sehr gut, Universität Wien (Institut für Strafrecht und Kriminologie), Veranstaltung: Diplomandenseminar aus Strafrecht "Rechtsschutz durch den OGH", Sprache: Deutsch, Abstract: Kann sich ein Entschlagungsberechtigter in Abwesenheit der Verfahrensbeteiligten seiner Aussage entschlagen? Verwertung von früheren Aussagen entschlagungsberechtigter Personen? Die „3 Fragen“ • welche Umstände müssen für die Gültigkeit einer Entschlagungserklärung erfüllt sein, • wann darf eine Verlesung von…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: sehr gut, Universität Wien (Institut für Strafrecht und Kriminologie), Veranstaltung: Diplomandenseminar aus Strafrecht "Rechtsschutz durch den OGH", Sprache: Deutsch, Abstract: Kann sich ein Entschlagungsberechtigter in Abwesenheit der Verfahrensbeteiligten seiner Aussage entschlagen? Verwertung von früheren Aussagen entschlagungsberechtigter Personen? Die „3 Fragen“ • welche Umstände müssen für die Gültigkeit einer Entschlagungserklärung erfüllt sein, • wann darf eine Verlesung von Aussagen entschlagungsberechtigter Personen erfolgen, und • wie kann gegebenenfalls ein Verstoß gegen diese grundlegenden Elemente des Strafverfahrens korrigiert werden?, sowie die • Urteilsnichtigkeit gem § 281 Abs 1 Z 5a StPO werden anhand der Besprechung des OGH-Urteils 13 Os 131/05x im Rahmen dieser Arbeit behandelt und beantwortet.