Studienarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: Sehr gut, Universität Regensburg (Bayerische Landesgeschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Die Anfänge des staufischen Königtums unter Konrad III. waren maßgeblich gekennzeichnet von einem Konflikt, der die inneren Verhältnisse im Süden des Reiches erschütterte: der Streit um das Herzogtum Bayern. Die enorme Machtkonzentration in den Händen des Welfen Heinrich des Stolzen, den man als natürlichen Thronkandidaten 1138 ausgeschaltet hatte, wollte sein vergleichsweise schwacher Gegenspieler Konrad nicht dulden. Mit dem Entzug von Heinrichs Reichslehen eskalierte eine Auseinandersetzung, die von da an über viele Jahre hinweg die Kräfte der Staufer und Welfen binden sollte. Der Streit konzentrierte sich weitgehend auf das Herzogtum Bayern. Mit den Babenbergern konnte der König hier den Welfen einen kraftvollen Bundesgenossen entgegenstellen. Durch die Belehnung der mächtigen österreichischen Markgrafen fand der welfisch-staufische Gegensatz seine bayerische Entsprechung in der Auseinandersetzung zwischen Welfen und Babenbergern. Der Streit sollte ganze 18 Jahre andauern und in einem für das bayerische Herzogtum einschneidenden Vergleich sein Ende finden: der Lostrennung der bis dahin vom Stammland abhängigen Ostmark im Privilegium minus von 1156. Die vorliegende Arbeit unternimmt den Versuch, die Ereignisse, welche für die Entstehung des Konfliktes ursächlich waren, aufzuzeigen und den weiteren Verlauf des Geschehens nachzuzeichnen. Den Mittelpunkt der Darstellung soll dabei -soweit möglich- die Auseinandersetzung um die bayerische Frage bilden. Dabei muß der Beilegung des Streits muß besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht werden. Die Vorgänge auf den Barbinger Wiesen 1156 sind ein seltenes Beispiel für einen mittelalterlichen Belehnungsvorgang und werfen bereits ein Licht auf die Besonderheiten des Ausgleichs zwischen Babenbergern und Welfen. Größere Bedeutung noch kommt dem wenige Tage später ausgestellten Lehensbrief zu, dem sog. Privilegium minus. Die Urkunde wurde von den österreichischen Herzögen später immer wieder als Legitimation für den gezielten Ausbau ihrer Landeshoheit verwendet. Ihre Bestimmungen wurden daher oftmals verzerrt und daher auch innerhalb der Forschung sehr kontrovers beurteilt. Sie sollen hier detailliert vorgestellt und nach dem derzeitigen Wissensstand diskutiert werden.