Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Region: Osteuropa, Note: 1,5, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einführung kompetitiver Wahlen in Ostmitteleuropa (OME) brachte ein grundlegendes Problem ans Tageslicht. Welches der zur Verfügung stehenden Wahlrechtsysteme sollte in den jeweiligen OME-Staaten in den Gründungswahlen verwendet werden? Recht bald zeigte sich, dass in den meisten Fällen bereits kurz nach den ersten freien Wahlen ein erneutes Reformbedürfnis entstand. Gründe dafür waren breit verstreut und verdeutlichten den Anfang vom institutionellen Wandel, der noch einige Jahre die meisten OME-Staaten begleiten sollte. Die Dritte polnische Republik zeigte eine enorm hohe Reformintensität, die kaum mit westlich demokratischen Standards zu vergleichen war, und erweckte damit das Interesse von politikwissenschaftlichen Wahlforschern. Bis in die neunziger Jahre hinein konzentrierte sich die Wahlsystemforschung auf die Untersuchung der Auswirkungen von Wahlrechtsystemen auf Parteiensysteme. Ausgehend von stabilen und nur sehr selten reformierten Systemen in den westlichen Demokratien und einem dem entsprechend geringem empirischem Untersuchungsfeld erschien dies nicht überraschend. Doch die Konstellation in den OME-Staaten nach 1989 ermöglichte es den neuen politischen Kräften, Einfluss auf die Übersetzungsmethode der Wählerstimmen in Parlamentssitze zu nehmen. Die Dynamik, die diesen Prozess des institutionellen Wandels begleitete, brachte eine enorme Fülle an empirischem Analysematerial. Das Beispiel Polens steht exemplarisch für die wahlrechtlichen Prozesse in den OME-Staaten. Die polnischen electoral engineers konnten in den Jahren 1989 bis 2005 das Wahlrecht fünf Mal erfolgreich reformieren. Rechnet man die semikompetitiven Vorgründungswahlen von 1989 mit und geht damit von sieben abgehaltenen Wahlen bis 2007 aus, so ergibt sich daraus der Schluss, dass nur zwei Mal in aufeinanderfolgenden Wahlen identisches Wahlrecht angewendet wurde. Die enorm häufige Reform des Wahlrechts und die damit verbundenen Akteurskonstellationen politischer Entscheidungsträger, während der jeweiligen Gesetzesänderungen, sind ein deutliches Indiz für sitzmaximierende Handlungsmotivationen der Parteien. Dabei zeigt vor allem die Untersuchung über das Abstimmungsverhalten Reformkoalitionen, die keinerlei ideologische Kongruenz aufweisen, und untermauert so den Befund über nutzenmaximierend handelnde parteipolitische Akteure.