Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Geschichtswissenschaften), Veranstaltung: Seminar 'Vom Königshof zur Reichsstadt: Frankfurt im Mittelalter', Sprache: Deutsch, Abstract: Zuweilen wird der Beginn der kommunalen Selbstverwaltung, wie wir sie kennen, in der Preußischen Städteordnung von 1808 gesehen. Und obwohl sich ein Vergleich der mittelalterlichen Stadt mit der heutigen Stadt nicht unproblematisch darstellt, können dennoch bereits im Mittelalter die historischen Wurzeln dieser Entwicklung beobachtet werden. In zahlreichen Darstellungen wurde bereits herausgearbeitet, was die Motivation für den oft langen und harten Kampf der Stadtbewohner war. Das Motto "Stadtluft macht frei" zieht sich wie ein roter Faden durch die mittelalterliche Stadtforschung, welches seinen Ausdruck schließlich im Bürgerrecht findet. Wie aber vollzog sich diese Entwicklung hin zur allmählichen Loslösung vom Stadtherrn im Einzelnen? War ein Kämpfen und Ringen bis hin zum Morden die einzige Möglichkeit für die Stadtbewohner, ihre Rechte einzufordern? Freilich soll diese Frage nicht wie eine Alternativfrage verstanden werden, denn es darf bereits hier gesagt werden, dass jede Stadt ihre eigene Ausgangssituation hat, welche berücksichtigt werden muss. Die Antworten auf diese Fragen zu finden, ist das Anliegen der folgenden Ausführungen. Um den Bürgerbegriff und das Bürgerrecht im Mittelalter und ihre Bedeutung richtig einordnen zu können, erscheint es sinnvoll in einem ersten Schritt, diese beiden Begriffe zunächst abstrahiert und für alle Städte geltend nachzuzeichnen (vgl. Kap. 1). Im Zentrum der Arbeit sollen die Entwicklungen in Frankfurt und anderen Städten und Stadttypen stehen. Aus zwei Gründen beschränkt sich die Auswahl dabei vor allem auf zwei Bischofsstädte - Worms und Mainz. Zum einen ist es aus arbeitsökonomischen Gründen heraus notwendig, eine Auswahl zu treffen. Andererseits ist das mir zur Verfügung stehende Quellenmaterial für die anderen Städte nicht so reich wie für die Stadt Frankfurt, so dass der Blick in mindestens zwei Bischofsstädte erforderlich ist, um abschließend der Frage nachzugehen, inwiefern ein Vergleich zwischen der Reichsstadt und den Bischofsstädten möglich ist, und dabei aber nicht den Anspruch erhebt, einen absoluten Vergleich zwischen Bischofsstädten und Reichsstädten anzustellen (vgl. Kap.2).
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