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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Umweltwissenschaften, Note: 2,0, Fachhochschule Eberswalde (Fachbereich Landschaftsnutzung und Naturschutz), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Aufmerksamkeit gegenüber gebietsfremden Pflanzenarten / Neophyten hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Zwar bürgert der Mensch seit dem 15. Jahrhundert bewusst oder unbewusst Neophyten in großem Maßstab in die Kulturlandschaft Europas ein, im Zuge der Globalisierung und Klimaerwärmung wird aber deutlich, dass die einheimische Flora durch Zuzug der gebietsfremden Arten im verstärkten Maß verändert und…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Umweltwissenschaften, Note: 2,0, Fachhochschule Eberswalde (Fachbereich Landschaftsnutzung und Naturschutz), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Aufmerksamkeit gegenüber gebietsfremden Pflanzenarten / Neophyten hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Zwar bürgert der Mensch seit dem 15. Jahrhundert bewusst oder unbewusst Neophyten in großem Maßstab in die Kulturlandschaft Europas ein, im Zuge der Globalisierung und Klimaerwärmung wird aber deutlich, dass die einheimische Flora durch Zuzug der gebietsfremden Arten im verstärkten Maß verändert und teilweise beeinträchtigt wird. Als solche Beeinträchtigungen werden volkswirtschaftliche und gesundheitsbeeinträchtigende Schäden gemeldet . Von den meisten Neophyten, die sich bei uns ansiedeln konnten, gehen keine Gefahren für unsere Natur oder Gesundheit aus und sie haben auch keine negativen wirtschaftlichen Auswirkungen. Allerdings haben "Neophyten ) grundsätzlich das Potenzial, hohe wirtschaftliche Schäden zu verursachen": DEUTSCHER BUNDESTAG (2000). Diese werden häufig aus naturschutzfachlicher Perspektive negativ bewertet. Daher nehmen im Bereich der Wissenschaft, des Naturschutzes, aber auch auf der rechtlichen Ebene weltweit die Bemühungen zu, den von invasiven gebietsfremden Arten verursachten Entwicklungen angemessen zu begegnen. Unter der Beachtung der internationalen rechtlichen Übereinkünften, wie dem Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD), der Europäischen Artenschutzverordnung, der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, wird der Umgang mit Neophyten in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich geregelt. Der Artikel § 41 (2) schreibt vor, dass: "Die Länder ... geeignete Maßnahmen (treffen), um die Gefahren einer Verfälschung der Tier- und Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten durch Ansiedlung und Ausbreitung von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten abzuwehren"11. Dies soll auf der Basis von "Genehmigungen des Ansiedelns gebietsfremder Arten" erfolgen, also Sachverhalten, die durch bewusstes Handeln ausgelöst werden. Neben dieser bewussten Ausbreitung läuft parallel die unbewusste / gesetzlich nicht steuerbare Ausbreitung ab. Die Ausbreitung von Neophyten geschieht nicht unsichtbar, aber doch oftmals unbeobachtet, bzw. nur sporadisch untersucht und dann häufig nur ortsbegrenzt. Ein koordiniertes, wissenschaftlich abgeleitetes Monitoringsystem für Neophyten ist nach Stand des Wissens, trotz frühzeitiger Forderung u.a. des NABU (2000), in keinem regionalen Bezug wie der Länderebene Deutschlands vorhanden. In diesem Zusammenhang möchte die vorliegende Arbeit eine Grundlage im Bundesland Brandenburg entwerfen.

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