Im Bereich der Gesetzgebung ist im Erbrecht derzeit Hochkonjunktur: Am 1.1.2023 ist die sog. «Novelle Pflichtteile» in Kraft getreten, im Bereich des Unternehmenserbrechts hat der Bundesrat eine Botschaft verfasst, mit vielen weiteren Ideen zur Reform, welche demnächst ins Parlament kommen. Mit Fug kann man daher behaupten: Es geht was! Im Rahmen der Rechtsprechung ist zunächst festzustellen, dass die Justizentscheide stark zugenommen haben: Es sind rund ein Viertel mehr Urteile zu verzeichnen als im Vorjahr. Es wird abzuwarten sein, ob dieser Trend anhält. Angesichts der «Verteilkämpfe» um Erbschaften, welche ein grosses Ausmass angenommen haben, ist dies zu erwarten. Brennpunkte der Rechtsprechung sind nach wie vor die gewillkürte Erbfolge sowie die Abwicklung der Erbschaft.
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