Für die 23. Auflage wurde das Lehrbuch umfassend aktualisiert. Dabei waren neue Gesetze mit erbrechtlichen Auswirkungen zu berücksichtigen, insbesondere das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. Zahlreiche, seit dem Erscheinen der Vorauflage ergangene Entscheidungen des BGH und der Oberlandesgerichte leisteten wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung des Erbrechts. Unverändert bleibt das Ziel des Buches, die Studierenden mit den Grundlinien des Erbrechts vertraut zu machen, zugleich aber auch die Beurteilung konkreter erbrechtlicher Fragen anhand des neuesten Standes dieses praktisch überaus wichtigen Rechtsgebiets zu ermöglichen. Geboren 1939; Promotion und Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität München; emeritierter Professor für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an der Universität Freiburg; Ehrendoktor der Städtischen Universität Osaka (Japan) und der Demokritos Universität Thrazien (Griechenland).
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