15,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
  • Format: PDF

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachstehende Ausarbeitung geht auf das für die Unternehmenspraxis äußerst relevante Thema „Bedeutung und Umfang des Verwaltungsvermögens“ näher ein. Das Ziel dieser Arbeit ist in der Darstellung des Verwaltungsvermögens und seiner Einordnung in den Kontext der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu sehen. Das Verwaltungsvermögen ist vor allem für die Unternehmensnachfolge von großer Prägnanz, da in Zusammenhang mit dessen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachstehende Ausarbeitung geht auf das für die Unternehmenspraxis äußerst relevante Thema „Bedeutung und Umfang des Verwaltungsvermögens“ näher ein. Das Ziel dieser Arbeit ist in der Darstellung des Verwaltungsvermögens und seiner Einordnung in den Kontext der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu sehen. Das Verwaltungsvermögen ist vor allem für die Unternehmensnachfolge von großer Prägnanz, da in Zusammenhang mit dessen Höhe steuerliche Begünstigungen wahrgenommen werden können. Diese werden zusammen mit den Besonderheiten der einzelnen Gegenstände des Verwaltungsvermögens dargestellt. In der Praxis spielt dieser Sachverhalt eine große Rolle, beispielsweise bei Familienunternehmen, bei denen ein Betrieb über Generationen in Familienbesitz bleibt und steuerliche Begünstigungen die Weitergabe erleichtern können. Aber auch in Großkonzernen oder anderen Betrieben, welche nicht in den Händen einer Familie sind, spielt die Weitergabe, sei es durch Erbschaft oder Schenkung, von Anteilen an diesen eine bedeutende Rolle. Diese Arbeit zeigt, welchen Rahmen der Gesetzgeber für eine Erbschaft bzw. Schenkung vorgegeben hat und worauf vom Erblasser bzw. Schenker aber auch vom Begünstigten zu achten ist.