Am 1.1.2009 tritt das neue Erbschaftsteuerrecht in Kraft. Direkte Erben wie Kinder, Ehegatten und Enkel stehen im Vergleich zur bisherigen Regelung besser da. Weniger gut kommen Geschwister und entfernte Verwandte weg. Millionenerben werden auch zukünftig ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Die steuerfreie Vererbung von Betrieben wird an gemeinwohlorientierte Bedingungen geknüpft.
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