Inhaltsangabe:Einleitung: Nach langen Verhandlungen in der großen Koalition und unzähliger rechtspolitischer Kritik zum Trotz ist am 1.1.2009 das Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) - gerade noch rechtzeitig, um eine Rückwirkungsdiskussion zu vermeiden ¿ im Bundesgesetzblatt vom 31.12.2008 verkündet worden und damit zum 1.1.2009 in Kraft getreten. Damit geht eine spätestens seit der Entscheidung des BVerfG vom 7.11.2006 andauernde Diskussion über die Zukunft der Erbschaftsteuer und eine mehrjährige Phase der Ungewissheit vorläufig zu Ende. In seiner Entscheidung stellte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fest, dass der vom gemeinen Wert (Verkehrswert) abweichende Wertansatz bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften, Grundvermögen und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) vereinbar sei. Folglich wurde der Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens 31.12.2008 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Die Bundesregierung stimmte am 11.12.2007 schließlich einem Entwurf zu einer Neuregelung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts sowie des Bewertungsrechts zu. Der Bundestag verabschiedete das Erbschaftsteuerreformgesetz am 27.11.2008 in 2. und 3. Lesung, wobei der Finanzausschuss des Bundestages noch erhebliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vornahm. Die Zustimmung im Bundesrat erfolgte in der Sondersitzung des Bundesrats am 5.12.2008, die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am 24.12.2008. Aktuelle Situation: Neben den verfassungsrechtlich gebotenen Änderungen bestand das zentrale Anliegen der Reform darin, die Unternehmensnachfolge zu erleichtern. Jedoch hat der Gesetzgeber weder ¿ wie von vielen erhofft ¿ den Mut aufgebracht, die Erbschaftsteuer vollständig abzuschaffen, noch den Mut für einen verfassungsrechtlich möglicherweise zwingenden Systemwechsel gezeigt. Herausgekommen ist vielmehr ein Kompromiss der verschiedenen Regierungsparteien und in der Folge ein auf das bestehende Erbschaftsteuergesetz aufsetzendes und dieses in einigen Punkten modifizierendes Änderungsgesetz. Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht stellt an die Berater vielfältige neue Anforderungen: Anders als zuvor kommen Begünstigungen für den Übergang von Betriebsvermögen oft nur noch nach sorgfältig gestalterischer Vorbereitung voll zum Tragen. Dies führt zu umso bedeutsameren Konsequenzen, weil [...]
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