Bis Ende 2008 muss eine Gesetzesreform zur Erbschaftssteuer auf den Weg gebracht werden: Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, ein Gesetz zu verabschieden, das die Unternehmensnachfolge bei Erbschaften und Schenkungen erleichtert. Wie der Beitrag zeigt, lässt sich dieses ehrgeizige Ziel im Rahmen des derzeit vorliegenden Gesetzentwurfs jedoch nicht zufriedenstellend erreichen. Die konkreten Berechnungen zeigen vielmehr, dass bei Umsetzung des Gesetzentwurfs die Steuerlast insbesondere für ertragsstarke große Familienunternehmen gegenüber dem Status quo sogar ansteigt und somit über einen entsprechenden Liquiditätsentzug die Unternehmensnachfolge erschwert wird. Dem Gesetzgeber bleibt damit die Aufgabe, eine Reform des Erbschaftsteuerrechts auf den Weg zu bringen, welche die Unternehmensnachfolge in Deutschland tatsächlich erleichtert. Der vorliegende Beitrag formuliert dazu konkrete Empfehlungen.
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