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Bis Ende 2008 muss eine Gesetzesreform zur Erbschaftssteuer auf den Weg gebracht werden: Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, ein Gesetz zu verabschieden, das die Unternehmensnachfolge bei Erbschaften und Schenkungen erleichtert. Wie der Beitrag zeigt, lässt sich dieses ehrgeizige Ziel im Rahmen des derzeit vorliegenden Gesetzentwurfs jedoch nicht zufriedenstellend erreichen. Die konkreten Berechnungen zeigen vielmehr, dass bei Umsetzung des Gesetzentwurfs die Steuerlast insbesondere für ertragsstarke große Familienunternehmen gegenüber dem Status quo…mehr

Produktbeschreibung
Bis Ende 2008 muss eine Gesetzesreform zur Erbschaftssteuer auf den Weg gebracht werden: Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, ein Gesetz zu verabschieden, das die Unternehmensnachfolge bei Erbschaften und Schenkungen erleichtert. Wie der Beitrag zeigt, lässt sich dieses ehrgeizige Ziel im Rahmen des derzeit vorliegenden Gesetzentwurfs jedoch nicht zufriedenstellend erreichen. Die konkreten Berechnungen zeigen vielmehr, dass bei Umsetzung des Gesetzentwurfs die Steuerlast insbesondere für ertragsstarke große Familienunternehmen gegenüber dem Status quo sogar ansteigt und somit über einen entsprechenden Liquiditätsentzug die Unternehmensnachfolge erschwert wird. Dem Gesetzgeber bleibt damit die Aufgabe, eine Reform des Erbschaftsteuerrechts auf den Weg zu bringen, welche die Unternehmensnachfolge in Deutschland tatsächlich erleichtert. Der vorliegende Beitrag formuliert dazu konkrete Empfehlungen.
Autorenporträt
Dipl.-Volkswirt Ralph Brügelmann, Ausbildung zum Bankkaufmann; Studium der Wirtschaftswissenschaften in Frankfurt am Main und Köln; seit 1995 im Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Arbeitsbereich Staatsfinanzen: Öffentliche Haushalte, Finanz- und Steuerpolitik innerhalb des Wissenschaftsbereichs Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik. -------------------------------------------------------------------------------- Prof. Dr. rer. pol. Winfried Fuest, Studium der Wirtschaftswissenschaften in Münster; von 1976 bis 1979 wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Finanzwissenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; seit 1979 im Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Arbeitsbereich Staatsfinanzen: Öffentliche Haushalte, Finanz- und Steuerpolitik und stellvertretender Leiter des Wissenschaftsbereichs Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik; seit 1999 außerdem Lehrbeauftragter und seit 2000 Professor an der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) in Bergisch Gladbach.