Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Bergische Universität Wuppertal (Universität), Veranstaltung: Seminar Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit ist Teil des Themas Erfolgs- und Vermögensabgrenzung, dieses ist gedrittelt worden in die Bereiche Erfolgs- und Vermögensabgrenzung bei Betriebsstätten, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Diese widmet sich dem Teil Kapitalgesellschaften. Die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft und der damit verbundene Anstieg von Direktgeschäften inländischer Unternehmen sowie von Direktinvestitionen ins Ausland haben auch steuerliche Auswirkungen. Schon heute erfolgt ca. ein Viertel bis zu einem Drittel des Welthandels zwischen den Einheiten internationaler Unternehmensgruppen. So ist eine exakte Abgrenzung der nationalen steuerlichen Bemessungsgrundlagen voneinander erforderlich, um Doppelbesteuerung und die damit einhergehenden negativen Folgen für Staat und insbesondere Unternehmen zu vermeiden. Hauptsächlich die Fisci in den Industriestaaten befürchten, dass international verbundene Unternehmen ihre Gewinne zum großen Teil in Niedrigsteuerländern anfallen lassen. In Europa bewegt sich der Steuersatz auf Gewinne von Kapitalgesellschaften zwischen 12,5% in Irland und etwa 40% in Deutschland und Italien. Die räumliche Mobilität der Bemessungsgrundlage der Besteuerung wird mit dem Problem der internationalen Verrechnungspreise innerhalb von Konzernen in Verbindung gebracht. Denn die Verrechnungspreise gelten als Hauptinstrument der Gewinnverschiebung in internationalen Konzernen, da nur der Ort der Besteuerung beeinflusst wird und nicht die Transaktion an sich . In der EU findet, wie international üblich, die unbeschränkte Besteuerung auf das weltweite Einkommen von Kapitalgesellschaften nach den jeweils vorherrschenden domizilstaatlichen Regelungen statt. Hiervon ist auch auszugehen, wenn die Kapitalgesellschaften zueinander in einer Mutter-Tochter Beziehung stehen. Es ist dabei möglich, dass es aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen zur Ausschüttung von Gewinnen der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft kommt oder auch schuldrechtliche Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft bestehen. Diese beiden Aspekte der Beziehung bilden ein Kernproblem, welches auf der Kollision unterschiedlicher Steuerhoheiten beruht.