Bachelorarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 5.5 (CH), Universität St. Gallen (IDT), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Schweiz weist mit ihren rund 3000 Gemeinden sehr kleine Siedlungsstrukturen auf, was in gewissen Kantonen dazu führt, dass sich kleine Gemeinden zum Teil nicht mehr selbst tragen können und in finanzielle Notlagen geraten. Daher wird von verschiedenster Seite gefordert, derartige Strukturen zu verändern, indem die Gemeinden fusionieren. Die Kantone, aber auch der Bund verlangen verstärkt, dass die Probleme bereits auf der kleinsten Stufe, sprich der Gemeindeebene, angegangen werden. Der aktuellste Fall solcher umwälzenden Veränderungen wird sich im Kanton Glarus vollziehen, dessen Landsgemeinde im Mai 2006 beschlossen hat, seine Gemeindelandschaft komplett umzugestalten, indem die momentan 25 Gemeinden auf 3 reduziert werden. Die zu erfüllenden Aufgaben werden für die Gemeinden immer breiter und die Problemkonstellationen immer komplexer, was gut ausgebildetes und professionelles Personal verlangt. Um eine kompetente Verwaltung zu besitzen, muss eine Gemeinde eine gewisse Grösse aufweisen, denn bloss auf diese Weise können in der Verwaltung Stellvertretungen geregelt werden und nur so kann in einer Gemeinde genügend Know-how aufgebaut werden. Das Subsidiaritätsprinzip wird meines Erachtens immer wichtiger, weshalb auch der Druck auf die Gemeinden wächst, da sie zu immer mehr Effizienz gezwungen werden. Zur Umsetzung solcher Effizienzsteigerungen, sind insbesondere bei kleinen Gemeinden Kooperationen untereinander nicht mehr wegzudenken. Doch auch in grösseren Agglomerationen treten verstärkt Koordinationsprobleme auf - beispielsweise in der Verkehrspolitik - welche kooperativ gelöst werden müssten. Kooperationen können in gewissen Bereichen mühsam und anstrengend werden, da mehrere Exekutivgremien, welche eigentlich nur ihrer Gemeindebevölkerung verpflichtet sind und zusätzlich noch aus verschiedensten Parteimitgliedern bestehen, sich auf die genau gleichen Entscheidungen einigen müssen, damit eine Kooperation überhaupt möglich wird. Wenn daher eine Exekutive zu egoistisch handelt oder zwischenmenschliche Hürden bestehen, kommt eine sinnvolle Kooperation nicht zustande. Falls die Kooperation in einem externen Verband stattfindet, kann zwar die Entscheidungsfähigkeit sichergestellt werden, doch werden zugleich häufiger Demokratiedefizite beobachtet.
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