Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Geislingen (Fachhochschule), Veranstaltung: Oberseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen des Oberseminars im Studiengang Energie- & Recyclingmanagement wird in der hier vorliegenden Seminararbeit das Thema „Erfordernisse und Möglichkeiten der Umsetzung des organisatorischen Unbundling“ bearbeitet. Unbundling lässt sich wortwörtlich mit Entflechtung übersetzen. Exakt besagt dieser Ausdruck, dass Energieversorgungsunternehmen den Geschäftsbereich Netzbetrieb von den Wettbewerbsbereichen Erzeugung und Vertrieb trennen müssen. Im Rahmen der Entflechtung werden vier „Unbundlingbereiche“ definiert. Neben der organisatorischen ist die rechtliche, informatorische und buchhalterische Trennung des Netzbetriebs im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Da diese vier Bereiche in einigen Punkten interdependent sind, werden neben der operationellen Entflechtung die anderen drei Bereiche in dieser Arbeit auch gewisse Rollen einnehmen. Die Arbeit gliedert sich wie folgt: Den Beginn bildet ein kurzer Abriss über die Entstehungsgeschichte des Energiewirtschaftsgesetzes. Dem folgt ein komprimierter Blick auf die aktuelle Rechtsgrundlage und auf die allgemeinen Ziele des EnWG. Danach werden die genauen Ziele der Entflechtung und deren Erfordernisse beschrieben. Hierbei erfolgt auch eine Erläuterung über die rechtliche und informatorische Trennung des Netzbetriebs und deren Zusammenhang mit der operationellen Entflechtung. Nach den Ausführungen der Anforderungen des Gesetzes, werden erste Reaktionen der Energieversorger, sowie eine mögliche Strategie der Umsetzung der Erfordernisse dargestellt. Schließlich wird anhand des Beispieles „Vattenfall Europe“ die Umsetzung der Entflechtungsvorschriften bei einem Energieversorgungsunternehmen vorgestellt, bevor die Schlussbemerkungen mit einem Blick in die Zukunft die Arbeit beschließen.