5,99 €
Statt 15,95 €**
5,99 €
inkl. MwSt.
**Preis der gedruckten Ausgabe (Broschiertes Buch)
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
5,99 €
Statt 15,95 €**
5,99 €
inkl. MwSt.
**Preis der gedruckten Ausgabe (Broschiertes Buch)
Sofort per Download lieferbar

Alle Infos zum eBook verschenken
payback
0 °P sammeln
Als Download kaufen
Statt 15,95 €****
5,99 €
inkl. MwSt.
**Preis der gedruckten Ausgabe (Broschiertes Buch)
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
Jetzt verschenken
Statt 15,95 €****
5,99 €
inkl. MwSt.
**Preis der gedruckten Ausgabe (Broschiertes Buch)
Sofort per Download lieferbar

Alle Infos zum eBook verschenken
payback
0 °P sammeln
  • Format: PDF

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Mehrere minderjährige Kinder sind gesetzliche Erben ihres verstorbenen Onkels väterlicherseits. Dieser hatte kein Testament errichtet. Die Eltern waren unverheiratet. Der zuvor als gesetzlicher Erbe in Betracht kommende Kindesvater hatte die Erbschaft ausgeschlagen. Wegen Überschuldung des Nachlasses erklärte auch die Kindesmutter die Ausschlagung für die Kinder. Die Mutter beantragte dann beim Familiengericht für die Kinder die Erteilung der…mehr

Produktbeschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Mehrere minderjährige Kinder sind gesetzliche Erben ihres verstorbenen Onkels väterlicherseits. Dieser hatte kein Testament errichtet. Die Eltern waren unverheiratet. Der zuvor als gesetzlicher Erbe in Betracht kommende Kindesvater hatte die Erbschaft ausgeschlagen. Wegen Überschuldung des Nachlasses erklärte auch die Kindesmutter die Ausschlagung für die Kinder. Die Mutter beantragte dann beim Familiengericht für die Kinder die Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung für die von ihr für die Kinder erklärte Erbausschlagung. Mit Beschluss ordnete das Familiengericht bezüglich der Kinder eine Ergänzungspflegschaft mit dem Aufgabenkreis "Entgegennahme der Zustellung einer möglichen familiengerichtlichen Genehmigung betreffend die Erbausschlagung sowie die Ausübung der diesbezüglichen Beschwerderechte der Kinder an und bestellte das Jugendamt der Stadt Köln zum Ergänzungspfleger. Das Jugendamt legte hiergegen Beschwerde ein. Begründet wurde dies damit, dass ein Ergänzungspfleger nicht erforderlich sei.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.