Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: gut, Johannes Kepler Universität Linz (Institut fuer Kanonistik, Europäische Geschichte), Veranstaltung: Studienschwerpunkt Staat Gesellschaft Politik, Sprache: Deutsch, Abstract: In seiner Entscheidung vom 23.09.2010, Bsw. 425/03, befasst sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Kündigung von einem Kirchenangestellten aufgrund von Handlungen, die dem Privatleben zuzuordnen sind (in casu wegen Ehebruchs). Diese Entscheidung sowie deren Hintergründe und Erwägungen sollen in der vorliegenden Arbeit einer genauen Betrachtung (nach geltendem Österreichischen Recht) unterzogen werden.
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