Die Arbeit widmet sich der gegenwärtigen und perspektivischen Stellung (noch) nicht erkrankter Personen mit besonderen Krankheitsrisiken, -dispositionen oder -vorstufen im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung unter besonderer Berücksichtigung der Implikationen biomarkerbasierter Prädiktion und Frühdiagnostik. Geklärt wird unter anderem, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Krankheitsrisiko einen Krankenbehandlungsanspruch auslösen kann und welche Folgen die Gleichsetzung von Risiko und Krankheit im System des SGB V hat. Zudem erfolgt ein Vorschlag, wie das Leistungsrecht die nicht mehr zeitgemäße Dichotomie von Gesundheit und Krankheit überwinden und dem medizinischen Bedarf der „gesunden Kranken“ Rechnung tragen könnte.