Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, IU Internationale Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hausspitze des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) sieht für das Themengebiet Flugplatznutzung noch Bedarf an einer Entscheidungshilfe und hat den zuständigen Fachreferenten des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr (BAUIDBw) beauftragt, eine zusätzliche Expertise im Rahmen einer extern zu vergebener Studie einzuholen. Diese zu vergebene Studie soll die erweiterten Nutzungsmöglichkeiten eines vorhandenen Flugplatzes in Roth (Bayern) auf deren Umweltverträglichkeit überprüfen. Um eine entsprechende mögliche erweiterte Nutzung des Flughafengeländes in Roth abschließend entscheiden zu können, wird eine Entscheidungshilfe benötigt, die nur durch einen externen Partner zufriedenstellend und rechtssicher erledigt werden kann. Diese Studie soll durch eine öffentliche Ausschreibung im Rahmen der dafür vorgesehenen Haushaltsmittel und innerhalb eines Zeitraumes von ca. 30 Monaten vorliegen, um über eine erweiterte Nutzung des Flugplatzes in Roth entscheiden zu können. Der dafür zuständige Fachreferent soll hier schnellstmöglich eine Vergabe in die Wege leiten, um diesen Auftrag zu vergeben. Bevor die Studie beauftragt und vergeben werden kann, müssen zunächst einige grundlegende rechtliche und organisatorische Voraussetzungen vorliegen. Es muss der Umfang und die Art der zur vergebenden Studie (der Bedarf) feststehen. Danach müssen ebenfalls die dazu notwendigen Haushaltsmittel nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vorliegen. Sobald der Bedarf und die entsprechende Finanzierung feststehen, sind die notwendigen Vergabeunterlagen vorzubereiten und die entsprechende Vergabe für die Ausschreibung nach den gesetzlichen Vorgaben zu wählen. Erst dann kann die Ausschreibung der Studie erfolgen. Je nach Vergabeart und Höhe der Gesamtsumme hat die Ausschreibung europaweit, stattzufinden. Nach Ende der Ausschreibungsfrist sind die verschiedenen Angebote einzeln zu bewerten und in eine entsprechende Reihen- bzw. Rangfolge zu bringen. Anschließend sind die jeweiligen Bieter entsprechend zu informieren, ob sie die Ausschreibung gewonnen haben oder nicht. Nach einer bestimmten gesetzlichen Frist kann der Vertrag mit dem Sieger der Ausschreibung geschlossen werden, wenn in diesem Zeitraum keine Rüge bei dem zuständigen Gericht eingegangen ist.
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