Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,3, Hochschule Aalen (Taxmaster GmbH), Veranstaltung: Internationales Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Für viele inländische Unternehmer erscheint die Errichtung einer Betriebsstätte im Ausland als eine profitable Entscheidung. Neben absatzpolitischen und anderen wirtschaftlichen Gründen muss dabei auch die Steuerbelastung untersucht werden. Unternehmer können durch eine gute Steuerplanung einen steuerminimalen Standort für die Errichtung einer Betriebsstätte wählen. Neben den steuerlichen Konsequenzen resultierend aus der Gründung und Schließung der Betriebsstätte, ist auch die Steuerbelastung der laufenden Gewinne zu betrachten. Dabei gilt es Doppelbesteuerungen zu vermeiden sowie einen Staat für die Verwirklichung einer Betriebsstätte zu wählen, in welchem eine niedrige Ertragsbesteuerung vollzogen wird. Durch die Kombination des nationalen Steuerrechts von Deutschland, das nationale Steuerrecht des Betriebsstättenstaates sowie die möglicherweise zwischen den Staaten geschlossenen DBA ist eine ausführliche Steuerplanung zu empfehlen. Dadurch können auch langfristig unangenehme Überraschungen vermieden werden. Eine Betriebsstätte ist nach nationalem Recht in § 12 AO definiert. Nach dem Abkommensrecht wird der Begriff der Betriebsstätte grds. im Art. 5 OECD-MA beschrieben, an welchen die DBA größtenteils anknüpfen, die DE mit verschiedenen Ländern abgeschlossen hat. Alle Definition besagen, dass eine Betriebsstätte einen unselbstständigen Teil des Gesamtunternehmens darstellt und es für die Begründung einer Betriebsstätte unterschiedliche unternehmerische Ausführungen bedarf. Des Weiteren findet in einer Betriebsstätte eine wenigstens für das Unternehmen förderliche Tätigkeit bis hin zu einer unternehmerischen Haupttätigkeit statt. Inwieweit die Tätigkeit in Bezug auf das Gesamtunternehmen ausgeführt werden muss und welche sonstigen Kriterien erfüllt sein müssen, um eine Betriebsstätte zu begründen, hängt von der jeweiligen Definition im nationalen Recht oder in den unterschiedlichen DBA ab. Betriebsstätten sind rechtlich unselbstständige Gebilde des Einheitsunternehmens und sind von rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften in Unternehmensverbünden zu differenzieren. [...]
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.