Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Arbeit ist es, dem Leser einen umfassenden Überblick über die ethischen Aspekte in Bezug auf Tierversuche und deren Alternativen zu verschaffen. Dabei geht Sie insbesondere auf die unterschiedlichen moralischen Standpunkte und Alternativen zu Tierversuchen ein. Sie zeigt den Versuch der Reduktion von Tierversuchen, aber auch die Grenzen der Alternativmethoden auf und soll die Frage, ob der Nutzen für den Menschen größer ist als das den Tieren zugefügte Leid, beantworten. Ein Forscher, der einen Tierversuch durchführen will, wird durch das Tierschutzgesetz aufgefordert eine ethische Überlegung vorzunehmen. Er muss abwägen, ob sein Ziel die Belastung des Versuchstieres rechtfertigt. Hierzu muss der Forscher im Versuchsantrag die ethische Vertretbarkeit des Vorhabens wissenschaftlich begründen. Dieser Versuchsantrag wird von mehreren Institutionen einer strengen Prüfung unterzogen. Der Antrag muss von dem lokalen Tierschutzbeauftragen kommentiert werden. Der eingereichte Versuchsantrag, samt dem vom Tierschutzbeauftragten erstellten Kommentar, wird an die Genehmigungsbehörde zur Begutachtung weitergeleitet. Die Gehnehmigungsbehörde beruft zur Unterstützung Ihrer Arbeit eine Ethikkommission, die aus Fachleuten der Veterinärmedizin, Medizin oder anderen naturwissenschaftlichen Bereichen und aus Tierschutzorganisation besteht. Die primären Aufgaben der Ethikkommission ist es eine Plausibilitätsprüfung und eine ethische Kosten-Nutzen Abwägung des Tierleids gegenüber dem menschlichen Nutzen zu erstellen. Diese Einschätzung wird der Genehmigungsbehörde zur Verfügung gestellt, da die Entscheidungsgewalt bei ihr liegt. Fällt die Kosten-Nutzen-Analyse, die Plausibilitätsprüfung und das Votum der Genehmigungsbehörde positiv aus, wird der Tierversuch zugelassen. Sollten die Argumente für eine Genehmigung des Tierversuches nicht ausreichen, muss auf den Tierversuch verzichtet werden .