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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Universität Münster (Erziehungswissenschaften), Veranstaltung: Braucht sozialpädagogisches Handeln moralische Begründungen?, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Auseinandersetzung mit dem Thema Ethik in der der Sozialpädagogik soll geklärt werden, ob und welche Entscheidungshilfen herangezogen werden können, wenn bei der sozialarbeiterischen Tätigkeit Dilemmata und Konflikte auftreten. Grundlage der Auseinandersetzung sind zwei Texte aus dem Buch „Die herausgeforderte Moral. Lebensbewältigung in Erziehung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Universität Münster (Erziehungswissenschaften), Veranstaltung: Braucht sozialpädagogisches Handeln moralische Begründungen?, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Auseinandersetzung mit dem Thema Ethik in der der Sozialpädagogik soll geklärt werden, ob und welche Entscheidungshilfen herangezogen werden können, wenn bei der sozialarbeiterischen Tätigkeit Dilemmata und Konflikte auftreten. Grundlage der Auseinandersetzung sind zwei Texte aus dem Buch „Die herausgeforderte Moral. Lebensbewältigung in Erziehung und sozialer Arbeit“ herausgegeben von Rauschenbach und Thiersch im Jahr 1987. Zum einen befasst sich Burkhard Müller befasst in seinem Aufsatz „Sozialpädagogische Ethik. Zum Verhältnis von Fachwissenschaft, Handlungskompetenz und Berufsmoral“ mit der Frage, inwiefern die Wissenschaft Grundlagen für das praktische sozialpädagogische Handeln bieten kann, insbesondere im Hinblick auf moralische Begründungen unter „schwierigen“ Handlungsbedingungen. Micha Brumlik setzt sich in seiner Abhandlung „Ist eine advokatorische Ethik möglich?“ zum anderen damit auseinander, ob es überhaupt legitim ist, im Rahmen der sozialpädagogischen Tätigkeit Entscheidungen für andere zu treffen. Die Begriffe „sozialpädagogisch“ und „advokatorisch“ können in der Weise differenziert werden, dass die „advokatorische Ethik“ nach Brumlik als eine Form sozialpädagogischer Ethik gesehen werden kann. Das Referat und diese Ausarbeitung sind folgendermaßen aufgebaut: Zunächst erläutere ich das Zusammenspiel von Fachwissenschaft und Berufsmoral. Hier besteht das Problem, dass es keine Bestimmung darüber gibt, wie das Verhältnis der beiden zueinander aussehen soll. Danach gehe ich auf das „Sozialsittliche Engagement“ als Grundlage der Berufsmoral ein. Dabei beziehe ich mich auf den Text von Brumlik, der die Verpflichtung zum „sozialsittlichen Engagement“ in Form einer „advokatorischen Ethik“ begründet. Außerdem befasse ich mich mit den Handlungsmöglichkeiten, die sich aus einer ethischen Vorgabe ergeben. Im dritten Teil stelle ich zwei Modelle vor, die eine angemessene Verhältnisbestimmung von Wissenschaft und Ethik bzw. Berufsmoral möglich machen. Müller schlägt hier Apels „moralische Strategien“ und Bernfelds „Konzept der Tatbestandsgesinnung“ vor. Schließlich fasse ich zusammen, was die Wissenschaft für die Praxis leisten kann, insbesondere in Bezug auf moralische Begründungen für die Tätigkeit als Sozialpädagoge und Sozialarbeiter. [...]