Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: Gut, Johannes Kepler Universität Linz, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit wird die Thematik Menschenwürde durchleuchtet, in concreto soll der historische Kontext skizziert, Definitionen sowie die Präsenz dieses Gutes in der Gegenwart illustriert werden. Es entstand ein sich immer stärker abzeichnendes Spannungsverhältnis zwischen Menschenwürde, Menschenrechten und deren konkreter gesetzlicher Verankerung als auch Ausgestaltung. Nach einer kurzen Erläuterung der grundlegenden Begriffe zu Recht, Ethik und Moral, wird der ethische und rechtsphilosophische Denkansatz der Würde in seinen Grundzügen dargestellt, als auch seine Etablierung und Wirken. Die Brisanz der Thematik wird unter anderem durch den Umstand ersichtlich, dass Menschenwürde in der Europäischen Union zwar als unantastbares Gut an erster Stelle angeführt wird, es jedoch an der Konkretisierung in den Mitgliedstaaten häufig mangelt und folglich ein adäquater Schutz nicht gewährleistet werden kann. Anders als dies in Deutschland durch das Grundgesetz der Fall ist, hat Österreich den Schutz der Menschenwürde an keiner Stelle explizit in seiner Rechtsordnung verankert. Kann dann aber ein fundamentaler Wert gewahrt werden? Ist die Menschenwürde, auch wenn von der Charta der Vereinten Nationen, als auch in der EMRK explizit geschützt, ausreichend geschützt? In der österreichischen Rechtsordnung lassen sich Anhaltspunkte und Normen finden, welche von angeboreren Rechten ausgehen und daher einer dementsprechenden Wertung zugänglich sind. Weiters ist natürlich zu beachten, dass auch die Rechtssprechung ihren Teil zur Konkretisierung der Menschenwürde beiträgt, wenn beispielsweise der Verfassungsgerichtshof diese als allgemeinen Wirkungsgrundsatz versteht. Dies kann dahin gehend interpretiert werden, dass es sich dabei um einen fundamentalen Leitgedanken des Staates handelt, der seine Ausflüsse in den sozialen Rechten als auch Freiheitsrechten und Grundrechten hat. [...]
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