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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,3, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart (FB Sozialwesen), Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Gibt es ein Lebensrecht für alle Menschen und muss dieses begründbar sein? Gibt es ein „lebenswertes“ und ein „lebensunwertes“ Leben? Worüber definiert sich der Wert eines Menschen? Diese Fragen, auf die die Antworten unserem allgemeinen Menschenbild und dem in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland statuierten…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,3, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart (FB Sozialwesen), Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Gibt es ein Lebensrecht für alle Menschen und muss dieses begründbar sein? Gibt es ein „lebenswertes“ und ein „lebensunwertes“ Leben? Worüber definiert sich der Wert eines Menschen? Diese Fragen, auf die die Antworten unserem allgemeinen Menschenbild und dem in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland statuierten Grundsatz folgend keiner langen Diskussion bedürften, sind durch verschiedene Entwicklungen in jüngster Vergangenheit in den Fokus des allgemeinen Interesses geraten und sind so selbstverständlich wie angenommen nicht mehr zu beantworten. Zu diesen Entwicklungen gehört unter anderem der Fortschritt im Bereich der molekularen Medizin und der Gentechnologie, durch den die wesentlichen Kernaussagen und ethischen und moralischen Vorstellungen von Menschenwürde und Menschsein in Frage gestellt werden. Die Hoffnungen, die durch die neuen medizinischen Möglichkeiten entstanden, nämlich das Heilen von bisher unheilbaren Krankheiten oder die gezielte Prävention von Gebrechen durch genetische Eingriffe, stehen in einem krassen Gegensatz zu den potentiellen Gefahren dieser Technik. Dies sind die durch die Optimierung möglich werdenden Einstellungen der Gesellschaft zu den mit Mängeln Behafteten, die durch den neuen Anspruch der Gefahr der Selektion unterliegen. Anders ausgedrückt: Der „perfektionierte“ Mensch kann als Maßstab die Existenz des „fehlerhaften“ Menschen bedrohen, dessen Sein als „vermeidbarer Schaden“ bewertet wird. Es geht hierbei also nicht um eine bloße Vor- oder Nachteilsdiskussion für bestimmte Personen, sondern tatsächlich um Leben- oder Sterbenlassen. Im folgenden werde ich versuchen, die Prozesse, die diese Entwicklung bedingen, herauszuarbeiten und ihre Ursachen anhand der Problematik der Eugenik, also der „(...) praktische(n) Anwendung der Erkenntnisse der Humangenetik,(...)“2 in Bezug auf Menschen mit Behinderung zu untersuchen, da gerade diese Menschen von den Folgen der fortschreitenden Biomedizin betroffen sind. Der Fokus wird dabei auch auf dem eigentlichen Zweck der Technik liegen, da diese nie wertfrei sein kann und eine von Menschen entwickelte Technik immer - egal, ob es sich dabei um die Erfindung des Rades oder der Atombombe handelt - ein mit einem bestimmten Wert verbundenes Phänomen ist. Im Bereich des medizinischen Fortschritts heißt die Frage also: Handelt es sich bei technischen Möglichkeiten um eine Art der pränatalen Selektion oder eine Prävention von Behinderung?