I. Was ist Menschenhandel? Laut der Europäischen Kommission (EK), Generaldirektion Justiz und Inneres, ist Menschenhandel eine Form des organisierten Verbrechens, das nötigende, bedrohende und betrügerische Handlungen ebenso einschließt wie Handlungen, die die Würde einer Person verletzen sowie dem Zweck der sexuellen Ausbeutung (insbesondere von Frauen und Kindern) oder der Ausbeutung von Arbeitskräften dienen. II. Primär- und sekundärrechtliche Grundlagen Gemäß Art. 5 Abs. 3 der Grundrechte-Charta der Europäischen Union (EU) ist Menschenhandel unter den Vertragspartnern verboten ...
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