In den Jahren vor der Jahrhundertwende konnte EUGEN HUBER seine drei wichtigen beruflichen Tätigkeiten intensiv ausüben: das Formulieren von Gesetzen, das Verfassen juristischer Gutachten und seine Tätigkeit als Hochschullehrer. In den Jahren 1892 bis 1901 wurden die Grundlagen für die grossen Gesetzbücher der Schweiz gelegt: Das Zivilgesetzbuch und das revidierte Obligationenrecht gewannen an Gestalt. EUGEN HUBER war in der Legiferierung sehr stark engagiert. Zugleich korrespondierte er mit zahlreichen Fragestellern und den direkt involvierten Rechtsvertretern. Seine Antwortbriefe sind ¿ neben den fundierten juristischen Hinweisen ¿ von grosser Menschlichkeit und Anteilnahme geprägt. Von 1888 bis 1892 war er als Professor in Halle an der Saale tätig und bekam ¿ kaum war er aus Basel weg ¿ Lobes- und Lockbriefe aus Basel. Die Universität Basel wollte ihn unbedingt zurück. Dies zeigen bisher unveröffentlichte Briefe, mit denen EUGEN HUBER freundlich abgesagt hat. Auch die abgelehnten Berufungen nach Strassbourg und Göttingen zeigen, wie gefragt EUGEN HUBER als Rechtslehrer war.
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