Eugen Huber hat die Grundlagen des Schweizerischen Privatrechts geschaffen: Das ZGB und das revidierte OR tragen seine Handschrift. Weil es in den ersten Jahren des ZGB auch Fragen von Behörden und Privaten zur Anwendung des Regelwerks gab, hat es sich Eugen Huber zur Aufgabe gemacht, in zahlreichen Rechtsgutachten seine Auslegungen des ZGB zu erläutern. Diese Gutachten sind inhaltlich und didaktisch überzeugend und auch heute noch lehrreich, denn vieles entspricht noch heute gültigem Recht. Eugen Huber prägte den Stil von Rechtsgutachten: - So entsteht aus der konkreten Anfrage ein klärendes Rechtsgutachten in einen systematischen Gesamtzusammenhang. - So baut man Rechtsgutachten didaktisch sinnvoll auf. - So können Gutachten gegliedert und gestaffelt werden. - So können komplexe Zusammenhänge in kurzen und einprägsamen Sätzen zusammengeführt werden. - So können Vorprägungen von Entwicklungen formuliert und systematisch erfasst werden, damit auch für zukünftige Fragen passende Antworten vorgezeichnet sind. Eugen Huber hat sich nicht einem (isolierten) Fach zugewandt, sondern erbrechtliche, sachenrechtliche, familienrechtliche, gesellschaftsrechtliche und obligationenrechtliche Gutachten in grosser Anzahl verfasst. Alle am Schweizer Privatrecht Interessierte werden mit diesem Band, der die Gutachten der Jahre 1918-1923 erstmals systematisch erfasst, Ihre Freude haben.
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