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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,7, Hochschule Bremen (FB Politik), Veranstaltung: Projektkurs europ. Regionalpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Gründung der Europäischen Gemeinschaft 1957, und später mit Errichtung der Europäischen Union 1994 werden Regionen und Gemeinden mit der fortschreitenden europäischen Integration in immer größerem Maße von der Politik der Europäischen Union betroffen. Immer neue europäische Rechtsakte werden erlassen, die in den Einflussbereich und in die Kompetenzen der Regionen und Gemeinden…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,7, Hochschule Bremen (FB Politik), Veranstaltung: Projektkurs europ. Regionalpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Gründung der Europäischen Gemeinschaft 1957, und später mit Errichtung der Europäischen Union 1994 werden Regionen und Gemeinden mit der fortschreitenden europäischen Integration in immer größerem Maße von der Politik der Europäischen Union betroffen. Immer neue europäische Rechtsakte werden erlassen, die in den Einflussbereich und in die Kompetenzen der Regionen und Gemeinden eingreifen. Durch neuentstehendes Primärrecht verlagern sich seit den Gründungstagen zunehmend nationale Rechtsgebiete auf die Ebene der EU. So werden neue Zuständigkeiten der EU begründet, die die regionalen und lokalen Aufgaben berühren, z.B. in den Bereichen Umweltschutz, sowie Regional- und Strukturpolitik. Dies alles, ohne dass die regionalen Akteure an der Entscheidungsfindung beteiligt wurden. Erst in den 80er Jahren, in denen die europäische Integration stagnierte und das "Projekt" Europa, nicht zuletzt an seiner Distanz zum Bürger zu scheitern drohte, wurde dieses Problem erkannt. Die Erkenntnis ein Europa ohne Bürger oder über seine Köpfe hinweg, ist nicht realisierbar, setzte sich durch. Das undurchschaubare Machtgefüge der EU trug zu dem Schlagwort des demokratischen Defizits bei. Zudem wurde die Beteiligung der Regionen im Rahmen der eingeführten Strukturpolitik unumgänglich. Fortan wurde eine größere Beteiligung der Regionen, und damit des europäischen Bürgers als elementar für den weiteren Erfolg eines politisch vereinigten Europas erachtet. Diesem Gedanken folgend wurde 1988 ein erster Schritt zur Einbeziehung der Regionen mit der Gründung des Beirates der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Kommission getätigt. Dieses ohne eigene Rechte ausgestattete Organ wurde 1993 im Zuge des Vertrages von Maastricht durch den weit einflussreicheren Ausschuss der Regionen ersetzt. Es stellt bis heute das einzige und wichtigste offizielle Gremium zur Mitwirkung der regionalen und lokalen Vertreter im Institutionsgefüge der Europäischen Union dar. Im Folgenden soll daher die Funktionsweise, der Aufbau und die Möglichkeiten des Ausschusses der Regionen beleuchtet werden.