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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Universität Duisburg-Essen (Institut für europäische Wirtschafts- und Sozialpolitik), Veranstaltung: Seminar: Ordnungspolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Unterzeichnung des Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Vertrages (EWGV) gründeten Deutschland, die drei Benelux-Staaten, Italien und Frankreich 1957 die Basis für eine Europäische Zollunion, die Europäische Gemeinschaft (EG), später dann Europäische Union (EU). Hervorgegangen ist diese Kooperation aus der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Universität Duisburg-Essen (Institut für europäische Wirtschafts- und Sozialpolitik), Veranstaltung: Seminar: Ordnungspolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Unterzeichnung des Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Vertrages (EWGV) gründeten Deutschland, die drei Benelux-Staaten, Italien und Frankreich 1957 die Basis für eine Europäische Zollunion, die Europäische Gemeinschaft (EG), später dann Europäische Union (EU). Hervorgegangen ist diese Kooperation aus der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die auf Wunsch der ehemaligen „Erbfeinde“ Deutschland und Frankreich nach dem zweiten Weltkrieg gegründet wurde, um sich einander politisch und wirtschaftlich anzunähern und damit die Gefahr eines innereuropäischen Krieges auf lange Sicht zu vermindern. Langfristiges Ziel der EWG war die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes, welcher im allgemeinen mit der Europäischen Währungsunion 1999 als vollendet gilt.1 Die Verschmelzung verschiedener nationaler Märkte zu einem einheitlichen europäischen Markt, auf dem alle Güter und Dienstleistungen ohne Hindernisse oder Barrieren gehandelt werden können, erforderte eine Angleichung der stark divergierenden nationalen Regelungen. Die nationalen Agrarpolitiken wurden so seit Beginn der europäischen Integration zugunsten supranationaler Agrarpolitiken abgelöst und damit auf die Ebene der Europäischen Union übertragen. Grundlage für die Übertragung von agrarpolitischen Hoheitsrechten war der Artikel 38, IV des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Verantwortlich für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) waren seitdem der Agrarminister-Rat (eine Zusammenkunft aller nationalen Agrarminister), die Europäische Kommission und bei besonders wichtigen Entscheidungen und Fragestellungen, die im Agrarminister-Rat keinen Konsens fanden, der Europäische Rat.