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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2.3, Universität Hamburg, Veranstaltung: Europäisches Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach mehr als vierzig Jahren zähen Verhandelns tritt die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) mit dem Inkrafttreten der Verordnung über den Status der Europäischen Aktiengesellschaft (SE-VO) und der dazugehörigen Richtlinie bezüglich der Mitbestimmung der Arbeitnehmer (SE-RL) am 8. Oktober 2004 in Kraft. Der Europäische Gesetzgeber hat damit nach Jahrzehnten der kontroversen Diskussion die…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2.3, Universität Hamburg, Veranstaltung: Europäisches Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach mehr als vierzig Jahren zähen Verhandelns tritt die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) mit dem Inkrafttreten der Verordnung über den Status der Europäischen Aktiengesellschaft (SE-VO) und der dazugehörigen Richtlinie bezüglich der Mitbestimmung der Arbeitnehmer (SE-RL) am 8. Oktober 2004 in Kraft. Der Europäische Gesetzgeber hat damit nach Jahrzehnten der kontroversen Diskussion die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen zur Vollendung des Europäischen Binnenmarktes auch im Bereich der Rechtsformen geschaffen. Das Bestreben, eine europäische Gesellschaftsform zu schaffen, lässt sich bis in die Gründungszeit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zurückverfolgen. Bereits 1952 wurden im Europarat Vorschläge für eine europäische Gesellschaft vorgelegt, dennoch ist es bis heute nicht zu einer gesellschaftsrechtlichen Vereinheitlichung in Europa gekommen. Die Gründe sind vielfältiger Art; der wichtigste Grund ist sicherlich das in den einzelnen Mitgliedstaaten äußerst uneinheitliche Niveau der Mitbestimmungsregelung, das von völliger Ablehnung bis zu kompliziert ausgebauter Mitbestimmung reicht. Aus diesem Sachverhalt heraus entstand das politisch höchst wirksame Argument der angeblichen Flucht aus der Mitbestimmung für die Mitgliedstaaten mit hoch entwickelter Mitbestimmung. Es wird befürchtet, dass Unternehmen aus Staaten mit stark ausgebildeten Mitbestimmungssystemen ihren Sitz in andere Mitgliedstaaten verlegen, um so den Beteiligungsrechten der Arbeitnehmer in den Unternehmen zu entgehen. Diese Ausarbeitung setzt sich im Folgenden mit der Europäischen Aktiengesellschaft und der dazugehörigen Richtlinie betreffend der Mitbestimmung der Arbeitnehmer auseinander. Ziel der Hausarbeit ist es die aufgestellte These " Die europäische Aktiengesellschaft eine Strategie gegen Unternehmensmitbestimmung" auf ihr Wahrheitsinhalt zu analysieren. Zu diesem Zweck sollen zwei Fragen beantwortet werden. "Besteht das Risiko, bestehende Beteiligungsrechte zu verlieren?" lautet die erste Forschungsfrage. Die zweite Forschungsfrage lautet: "Kann eine SE dazu missbraucht werden, Mitbestimmungsrechte zu vermeiden bzw. zu verhindern?"

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