Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Pädagogik - Berufsbildung, Weiterbildung, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: "Lebenslanges Lernen ist nicht bloß ein Aspekt der Bildung und Berufsbildung, vielmehr muss es zum Grundprinzip werden, an dem sich Angebot und Nachfrage in sämtlichen Lernkontexten ausrichten" (EU-Kommission, 2000, S. 3). Dieses Zitat stammt aus dem Memorandum über lebenslanges Lernen der EU-Kommission aus dem Jahre 2000. Das lebenslange Lernen wird also als so genannter gesellschaftlicher Imperativ verstanden, der für alle EU-Bürger verpflichtet ist. Hierbei bezieht sich die EU-Kommission bereits aus den drei Lernraten formales, informelles und non-formal Lernen. In der folgenden Arbeit möchte ich auf drei Grundkonzepte der EU näher eingehen. Anfang werde ich mit der Lissabon-Strategie aus dem Jahre 2000, danach das EU-Programm zum lebenslangen Lernen aus dem Jahre 2007 anbringen und abschließend den europäischen Leitlinien für die Validierung non-formalen und informellen Lernens aus dem Jahre 2009 näher betrachten. Deutschland und die europäische Union haben sich bereits vor dem Jahre 2000 Gedanken über die Bildungssysteme gemacht und habe versucht neue Strategien und unterstützende Maßnahmen einzuleiten.
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