Das ursprünglich skandinavische Konzept des "Ombudsman" hat in den letzten Jahrzehnten eine beeindruckende Rechtsentwicklung erlebt. Heute verfügt fast jeder Mitgliedstaat des Europarats über eine parlamentarische Ombudsman-Institution. Die vorliegende Arbeit analysiert die Kompetenzen und Befugnisse sowie den Zugang zum Bürgerbeauftragen der EU und zu den Ombudsman-Institution in allen Mitgliedstaaten des Europarates, vor allem aber auch in den neuen EU-Mitgliedstaaten sowie in Kroatien und Mazedonien als EU-Beitrittskandidaten.
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