Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16 Punkte, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut f. Bürgerl. & Banken-Recht), Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Die ISD stellt den Teil der EU-Finanzmarktgesetzgebung dar, der sich schwerpunktmäßig mit den Handelsaktivitäten auf Wertpapiermärkten befasst. Die Richtlinie komplettiert die Gesetzgebung für den Finanzbinnenmarkt in Bezug auf die drei Sektoren des Finanzmarktes, die Bank-, Versicherungs- und Wertpapierdienstleistungen. Sie ermöglicht den zugelassenen Wertpapierhäusern in allen Mitgliedstaaten der EU Finanzdienstleistungen zu erbringen. Das Ziel eines einheitlichen EU-Kapitalmarkts ist im Rahmen der ersten Auflage der EU-Finanzmarktrichtlinien (Bankrechtskoordinierungsrichtlinie, Börsenzulassungs- und Prospekt- Richtlinie, Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) nicht vollständig erreicht worden. Der EU-Finanzmarkt ist auch nach Einführung der Gemeinschaftswährung noch fragmentiert und Barrieren für grenzüberschreitende Aktivitäten existieren nach wie vor. Ursächlich ist auf der einen Seite eine zu weit auslegbare Gesetzgebung. Auf der anderen Seite spielen aber auch Faktoren wie eine ausgeprägte Heimatmarktorientierung insbesondere der Kleinanleger oder Sprachbarrieren eine Rolle. Konfrontiert mit den nach wie vor bestehenden Defiziten bei der Vollendung des Finanzbinnenmarktes im Bereich der Wertpapierdienstleistungen, beschloss die EU-Kommission, die 1993 verabschiedete Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (ISD1) grundlegend zu überarbeiten und durch eine neue Richtlinie (ISD2) zu ersetzen. Die neue ISD ist Teil des im Mai 1999 verabschiedeten Aktionsplans für Finanzdienstleistungen (FSAP; s. Glossar) und stellt die wohl bedeutendste Maßnahme im Zielbereich der Schaffung eines einheitlichen EU-Wholesale-Marktes dar. Sie unterliegt dem straffen Zeitplan für die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Wertpapierregulierung und soll bis spätestens April 2004 verabschiedet werden. Darüber hinaus ist die neue ISD Gegenstand des flexiblen Gesetzgebungsverfahrens für Wertpapierregulierung, des sog. Lamfalussy Prozesses. Das Grundkonzept des Richtlinienentwurfs ist grundsätzlich richtig. Um ein sogenanntes level playing field1 für europäische Finanzdienstleister zu erreichen und geringere Handelskosten für die Kunden zu ermöglichen, muss der vorliegende ISD 2-Vorschlag jedoch an entscheidenden Punkten verbessert werden.
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