Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewinnt zunehmend in den Mitgliedstaaten der EU an Bedeutung. Dies zeigen nicht zuletzt die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zum sog. "Recht auf Vergessen". Der Anwendungsbereich der Charta ist allerdings über 10 Jahre nach ihrem Inkrafttreten nicht vollständig geklärt. Die Arbeit geht zunächst der Frage nach, wie dieser näher zu bestimmen ist. Darauf aufbauend werden Ausgleichs- und Abwägungslösungen aufgezeigt, die das Zusammenspiel von Unionsgrundrechten und nationalen Grundrechten ermöglichen. Die Frage des "letzten Worts" muss dabei im europäischen Grundrechtsverbund offenbleiben. Eine Stärkung des europäischen Grundrechtsschutzes kann dabei im Wege des Dialogs der Gerichte erfolgen. Erörtert wird schließlich, wie sich ein möglicher Beitritt der EU zur EMRK auswirken könnte.
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