Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Institut für Politikwissenschaft, Prof. Jürgen Hartmann), Veranstaltung: Das politische System der EU Frühjahrstrimester 2004, Sprache: Deutsch, Abstract: Wann auch immer man die Geburtstunde der Europäischen Integration und damit die der Europäischen Union ansetzt - sei es mit der Gründung der Zollunion zwischen den Benelux Ländern am 1. Januar 1948 oder der Unterzeichnung des Pariser Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) - die seither gemachten Fortschritte auf dem Weg der europäischen Integration oder gar Einheit sind beachtlich. Eines der deutlichsten Zeichen dieses Prozesses ist die Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zwischen zunächst zwölf Mitgliedstaaten der Union. Mit dem Abschluss der letzten Erweiterungsrunde am 01.05.2004 hat die Politik der EU nunmehr Einfluss auf über 470 Millionen Bürger in 25 Staaten. Analog zu ihrer demografischen und geografischen Erweiterung hat auch die politische Zusammenarbeit im Bereich der EU an Komplexität zugenommen. Zur Kontrolle und Verwaltung der vielfältigen zwischenstaatlichen Regime und supranationalen Aufgaben haben sich organische Strukturen herausgearbeitet, die denen eines modernen Staates nicht unähnlich sind. Trotz alledem ist die Europäische Union eines gewiss nicht: Ein Staat nach klassischem Verständnis. Es gibt keine europäische Regierung und keine Hauptstadt. Und dennoch besitzt sie eine Reihe von Institutionen und Einrichtungen, denen ihre Mitgliedsstaaten unter Aufgabe eines Teiles der nationalen Souveränität Kompetenzen übertragen. Die europäische Zusammenarbeit hat also die rein intergouvernementale Ebene längst verlassen. Auf europäischer Ebene geschaffene, für alle Länder der EU verbindliche Gesetze, Verordnungen und politische Richtlinien werden in den Mitgliedsstaaten umgesetzt und verdrängen demnach in Teilgebieten nationales Recht. Der Umfang dieses Machttransfers an die EU als supranationales Gebilde hat im Laufe der Zeit zugenommen und dürfte sich noch verstärken, beispielsweise im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), einer der Säulen der europäischen Integration. Vor diesem Hintergrund ist es nur logisch, dass alle Mitgliedsstaaten entsprechenden Einfluss bei Entscheidungen haben, welche die Politik der EU bestimmen. Dies spiegelt sich auch in der Zusammensetzung ihrer politischen Institutionen wider. In Gestalt des Ministerrates und des - institutionell lange strittigen - Europäische Rates wird das Gewicht der einzelnen Regierungen und Staatsoberhäupter in den politischen Prozess der EU eingebracht. [...]
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