Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gründungsvertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hatte zunächst keinen nennenswerten sozialpolitischen Auftrag für die Gemeinschaft vorgesehen. Die Sozialpolitik gehört zu jenen Politikfeldern, in denen die Vergemeinschaftung erst spät eingeleitet wurde und in denen es nur allmählich zu einer Ausweitung der Kompetenzen der Gemeinschaft gekommen ist. Die Sozialpolitik spielt auch heute noch eine untergeordnete Rolle in der Europäischen Union, und die konkrete Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme bleibt im Wesentlichen den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen. Angesichts der inzwischen mehrfach erweiterten EU und der großen Unterschiede zwischen den Sozialsystemen der einzelnen Staaten wurden lediglich einzelne Maßnahmen ergriffen, die zu einer besseren Kompatibilität dieser Systemen führen sollen. Eine Diskussion innerhalb der EU seit 2005 über das Europäische Sozialmodell zeigte, dass es kein einheitliches europäisches Modell gibt, sondern lediglich sehr unterschiedliche nationale Konzeptionen.1 Auch von einer Sozialunion ist die EU in Anbetracht ihrer begrenzten Kompetenzen noch ein gutes Stück entfernt. Deshalb ist es passender, bislang nur von einem europäischen Sozialraum zu sprechen. Das sozialpolitische Defizit der EU ist stets ein aktuelles und überaus strittiges Thema. Während zahlreiche nationale Politiker befürchten, dass die EU den Sozialstaat aushöhlen wird, vertreten andere, dass eine positive wirtschaftliche Entwicklung in Europa durch eine sozialpolitische Überforderung beeinträchtigt werden würde. Während für die einen also eine europäische Sozialpolitik ähnlich der nationalstaatlichen vorstellbar und wünschenswert ist, streben anderen eine EU im Wesentlichen nur als Freihandelszone an. [1 Siehe http://www.euractiv.com/de/soziales-europa/eu-berat-europaeisches-sozialmodell/article-146385; letzter Zugriff am 1. Oktober 2008.]
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