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Mit dem Europäischen Verwaltungsrecht behandelt das Werk eine dynamische und wenig übersichtliche Rechtsmaterie, deren dogmatische Durchdringung noch am Anfang steht. Aufbauend auf einer rechtsvergleichenden Grundlegung werden in einem ersten Schritt die Grundlagen des Europäischen Verwaltungsrechts systematisch dargestellt. In zwei zentralen Kapiteln werden sodann das Eigenverwaltungsrecht und das Gemeinschaftsverwaltungsrecht mit ihren spezifischen Zielsetzungen und Prägungen erfasst und dogmatisch strukturiert. Auf der Grundlage einer umfassenden und aktuellen Auswertung der einschlägigen…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem Europäischen Verwaltungsrecht behandelt das Werk eine dynamische und wenig übersichtliche Rechtsmaterie, deren dogmatische Durchdringung noch am Anfang steht. Aufbauend auf einer rechtsvergleichenden Grundlegung werden in einem ersten Schritt die Grundlagen des Europäischen Verwaltungsrechts systematisch dargestellt. In zwei zentralen Kapiteln werden sodann das Eigenverwaltungsrecht und das Gemeinschaftsverwaltungsrecht mit ihren spezifischen Zielsetzungen und Prägungen erfasst und dogmatisch strukturiert. Auf der Grundlage einer umfassenden und aktuellen Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs werden die Erscheinungsformen und systematischen Zusammenhänge der Rechtsmaterie ebenso wie ihre konkrete Relevanz für die Rechtspraxis herausgearbeitet.

Rezensionen
"... Mit dieser bedeutenden Neuerscheinung erfährt die deutsche Verwaltungsrechts- und Europarechtswissenschaft Bestätigung und Ermutigung ihrer Bemühungen um das europäische Verwaltungsrecht. ... Es ist ein besonderes Verdienst des Lehrbuchs, dass es nicht bei den allgemeinen Rechtsgrundsätzen stehen bleibt, sondern sich in akribischer Kleinarbeit auch mit den vielfältigen und nur schwer überschaubaren Beiträgen befasst, die das "Sekundärrecht" zu den Themen des europäischen Verwaltungsrechts leistet. ... Thomas von Danwitz bereichert die Disziplin des Europarechts durch ein Lehrbuch, das in der besten Tradition der großen Lehrbücher des deutschen Verwaltungsrechts steht und für Lehre und Praxis von großem Nutzen sein wird." (Professor Dr. Volkmar Götz, Göttingen, in: JZ 2/2009, S. 97)