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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13, Université de Lausanne, Veranstaltung: Deutsches und europäisches Kartellrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: „Fußball ist Geschäft - und Geschäft ist Geschäft!“ (Uli Hoeneß, Manager des FC Bayern München) (...) Übertragungen von Sportereignissen, speziell die Übertragung von Fußballspielen gelten beim Fernsehpublikum als die wahren Highlights des TV-Programms. Vor allem live Übertragungen, bei denen über Sieg oder Niederlage auf dem grünen Rasen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13, Université de Lausanne, Veranstaltung: Deutsches und europäisches Kartellrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: „Fußball ist Geschäft - und Geschäft ist Geschäft!“ (Uli Hoeneß, Manager des FC Bayern München) (...) Übertragungen von Sportereignissen, speziell die Übertragung von Fußballspielen gelten beim Fernsehpublikum als die wahren Highlights des TV-Programms. Vor allem live Übertragungen, bei denen über Sieg oder Niederlage auf dem grünen Rasen entschieden wird und der Fernsehzuschauer direkt dabei sein kann ziehen Jung und Alt in ihren Bann. Die Vermarktung von Übertragungsrechten solcher herausragenden Sportveranstaltungen hat sich zur größten Finanzierungsquelle für den Profisport in Europa entwickelt. Das garantiert den übertragenden Fernsehanbietern neben der Steigerung des Bekanntheitsgrades ein großes Interesse der Werbewirtschaft. Aus diesem Grund sind die Rundfunkanstalten bereit, bemerkenswerte Summen für die Übertragungsrechte auszugeben. Diese Entwicklung kann dazu führen, dass die kommerziellen Interessen schwerer wiegen als die sportliche und die soziale Funktion des Sports. Durch Regeländerungen soll der Sport interessanter für den Fernsehzuschauer gemacht werden Der Sport wird auf diese Weise mehr und mehr zu einem Teil des Wirtschaftslebens und fällt zunehmend unter die Anwendung des Wettbewerbsrechts.(...)